Wie werden Sie Mitarbeiter ?
Wir suchen bundesweit Beratungsstellenleiter / -innen auf der Basis der freien Mitarbeit zum weiteren Ausbau unseres Vereins, von dem zur Zeit über 17500 Mitglieder betreut werden. Die Eröffnung einer Beratungsstelle an Ihrem Wohnort ist möglich.
1. Rechtliche Voraussetzungen
Die gesetzlich geforderten Voraussetzungen werden im § 23 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt, nach dem zum Leiter einer Beratungsstelle bestellt werden darf, wer:
- Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter usw. ist oder
- eine Abschlußprüfung im steuer- und wirtschaftsberatenden Beruf oder einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluß der Ausbildung hauptberuflich 3 Jahre auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig gewesen oder
- mindestens 3 Jahre auf den für die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts hauptberuflich tätig gewesen ist.
2. Persönliche Voraussetzungen
Der Bewerber sollte aufgrund unternehmerischer Fähigkeiten eine eigene Beratungsstelle aufbauen und selbständig leiten können. Die Selbständigkeit in der Arbeit schließt die freie Zeiteinteilung sowie die leistungsbezogene Vergütung ein. Selbstverständlich sollten bei einer Bewerbung ausgeprägte Grundkenntnisse im Einkommensteuerrecht gegeben sein. Wichtig sind Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit. Darüberhinaus sind geeignete Räumlichkeiten erforderlich.
3. Leistungsbezogene Vergütung
Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen als selbständiger Unternehmer (Beratungsstellenleiter) und dem Verein wird auch die Höhe des Honorars vereinbart. Entsprechend der geleisteten Arbeit für die Mitglieder wird aufgrund Ihrer Rechnung das Honorar überwiesen.
4. Gewinnung und Beratung von Mitgliedern
Sicherlich ein wichtiges Thema für eine geplante Mitarbeit im Lohnsteuerhilfeverein Quadriga e.V.
Die Steuerberatung für Arbeitnehmer ist ein Gebiet, auf dem durch die Finanzverwaltungen durch Ihr Wirken für Bedarf gesorgt wird. Trotzdem vergeht im Allgemeinen eine gewisse Zeit, bis der gewünschte Bekanntheitsgrad einer Beratungsstelle erreicht ist. Deshalb ist von einem nebenberuflichen Einstieg in die selbständige Tätigkeit auszugehen. Für die Gewinnung und die gute fachliche Beratung von Mitgliedern ist natürlich Ihr Wissen von entscheidener Bedeutung. Sie erhalten von uns die Möglichkeit zur Teilnahme an fachspezifischen Seminaren bzw. Schulungen eingeräumt. Regelmäßig erhalten Sie aktuelle Fachinformationen und können eine qualifizierte Hotline für Fachfragen nutzen.
5. Weitere Fragen
Sicherlich können auf diesem Weg nicht alle Fragen zur Mitarbeit im Lohnsteuerhilfeverein Quadriga e.V. umfassend beantwortet werden.
Wenden Sie sich bei Interesse an die Geschäftsleitung des Lohnsteuerhilfevereins Quadriga e.V., z.Hd. Herrn Graeber. Anschrift etc. finden sie auf unserer Startseite.
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